FAQ
Die Preise variieren je nach: Fahrzeugtyp, Mietdauer, Art des Transports, Standorte.
Führerschein des Typs B, der vor mehr als 12 Monaten erworben wurde, oder Führerschein des Typs C, je nach gewähltem Fahrzeug, als Option besteht die Möglichkeit, einen spezialisierten Betreiber gegen Aufpreis zu nutzen.
Ja, und sie ist spezifisch für jeden gewählten Fahrzeugtyp.
Als treuer Kunde haben Sie die Wahl zwischen einem ungebundenen Bankscheck, einer Vorausüberweisung oder einer Visa-, Mastercard-, Maestro-Kreditkarte. Paypal, Prepaid werden nicht anerkannt.
Bei Neukunden können Sie zwischen Banküberweisung im Voraus oder Kreditkarte (Visa, Mastercard, Maestro) wählen. Paypal, Prepaid werden nicht anerkannt.
Die Kaution dient der Sicherstellung der maximalen Pflege des gemieteten Fahrzeugs durch den Kunden, nach den Regeln der guten Erziehung.
Nutzfahrzeuge ja, Bau-/Industriefahrzeuge von Montag bis Freitag immer, samstags, sonntags und feiertags nur, wenn das Fahrzeug eingeschaltet ist.
Unsere Büros sind montags bis freitags von 07:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 18:30 Uhr sowie samstags von 08:00 bis 12:30 Uhr geöffnet.
An allen Standorten Montag bis Freitag von 07:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr Samstag von 08:00 bis 12:00 Uhr.
Die Kosten variieren je nach Entfernung, Lieferadresse und gewähltem Fahrzeugtyp.
Nein, sie können nicht transportiert werden, da die Fahrzeuge nicht für den Tiertransport geeignet sind.
Ein Wechsel des Standorts ist gegen einen Aufpreis möglich
Innerhalb von 48 Stunden nach Rückgabe des gemieteten Fahrzeugs.
Ja, klar.
Für alle Nutzfahrzeuge mit Einrichtungen zum Transport von Gütern oder Personen gelten 24 Stunden ab Datum und Uhrzeit der Anlieferung, bei Baustellenfahrzeugen die Arbeitszeit innerhalb des Kalendertages
Ja, der Kunde ist berechtigt, in allen auf der Vorderseite des "Rental Letter" genannten Ländern zu fahren. Bitte beachten Sie, dass alle Vermieter von der Pflicht befreit sind, Fahrzeuge mit dem "Original" des Fahrzeugscheins zu versehen, sondern eine beglaubigte Kopie des Fahrzeugscheins ausreicht. In jedem Fall ist es ratsam, die Agentur, bei der Sie das Fahrzeug abholen, über Ihre Absicht zu informieren, ins Ausland zu reisen. Im Ausland gibt es keinen Ersatzservice für Nutzfahrzeuge.
Nicht-EU-Bürger können in Italien nur dann ein Auto mieten, wenn sie einen internationalen Führerschein und einen Reisepass haben.
Nein.
In unseren Tarifen sind enthalten: Miettage; Kilometerstand; Versicherung; Hilfestellung bei nicht vom Kunden verursachten Ausfällen;
In unseren Preisen sind nicht enthalten: Kraftstoff, Bußgelder, Autobahngebühren für verkehrsberuhigte Bereiche, kostenpflichtige Parkplätze, alles, was nicht ausdrücklich im Mietvertrag steht;
Sie liegen ebenfalls in der Verantwortung des Mieters:
1) Tägliche Wartungsarbeiten (wie z. B. Nachfüllen und Ersetzen von Ölen, Wasser im Kühlsystem, Reinigen und Schmieren der Maschine, Reinigen und regelmäßiges Auswechseln von Filtern, Prüfen der Elektrolytdichte und Nachfüllen von destilliertem Wasser in der Batterie usw.) und die entsprechenden Materialien, die den vom Hersteller vorgeschriebenen Typen entsprechen müssen (wenden Sie sich an den Vermieter);
2) Reifenwartung oder Ersatz bei Bruch oder Schnittverletzungen;
3) Die Arbeiten oder Reparaturen, die zur Beseitigung von übermäßigem Verschleiß notwendig sind.
Im Falle von Sanktionen, Bußgeldern oder Strafen werden diese mit einer Gebühr von € 48,70+MwSt. für die Praxisverwaltung auf den Mieter übertragen.
Giffi Noleggi übergibt dem Kunden das im Vertrag angegebene Fahrzeug in einem ausgezeichneten Zustand der Wartung und Sauberkeit. Das Fahrzeug ist, sofern im Vertrag nicht anders angegeben, vollgetankt und mit den üblichen Werkzeugen (Dreieck, Reservereifen, etc.) und allen notwendigen Dokumenten ausgestattet.
Der Kunde wird das im Vertrag angegebene Fahrzeug genau in dem Zustand zurückgeben, in dem er es abgeholt hat, d.h. sauber und komplett mit den gegebenen Werkzeugen, den Dokumenten, mit Treibstoff auf dem gleichen Niveau des Momentes der Abholung.
Für den Verkehr der gemieteten Fahrzeuge sind die Regeln der Straßenverkehrsordnung zu beachten.
Nein, es reicht aus, wenn bei der Unterzeichnung des Mietvertrages der Name des Fahrers eingetragen wird, das Fahrzeug bleibt jedoch in der Verantwortung des Unterzeichners.